
Strafrecht in Aachen – Strafverteidigung durch Rechtsanwalt Nils Genten
Ein strafrechtlicher Vorwurf kann erhebliche Folgen haben – beruflich wie privat. Die Kanzlei Genten übernimmt die Strafverteidigung in Aachen und bundesweit – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Ziel ist eine frühzeitige, strukturierte Verteidigung und die Wahrung sämtlicher Beschuldigtenrechte.
Wann ist anwaltliche Hilfe besonders wichtig?
- Vorladung durch Polizei/Staatsanwaltschaft (als Beschuldigter)
- Durchsuchung, Beschlagnahme, Untersuchungshaft (Notfallkontakt 24/7)
- Anhörung, Strafbefehl, Anklage, Termin zur Hauptverhandlung
- Verfahren mit beruflichen Auswirkungen (z. B. Beamte, Approbation, Gewerberecht)
Leistungen im Strafrecht
Die Kanzlei berät und vertritt insbesondere in folgenden Bereichen des Strafrechts:
- Allgemeines Strafrecht (z. B. Mord/Totschlag, Körperverletzung, Diebstahl/Betrug, Nötigung)
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht und strafrechtliche Verfahren mit Unternehmensbezug
- Verkehrsstrafrecht (z. B. Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht)
- Jugendstrafrecht
Vorgehen im Rahmen der Strafverteidigung
- Erstprüfung und Sofortmaßnahmen: Einordnung des Vorwurfs, Hinweise zum Verhalten, Sicherung relevanter Informationen.
- Akteneinsicht und Strategie: Beantragung/Auswertung der Akte, Analyse der Beweislage, Festlegung der Verteidigungslinie.
- Verfahrensführung: Schriftsätze, Termine, Kommunikation mit Ermittlungsbehörden/Gericht, Verhandlungen.
- Abschluss/Weiteres Vorgehen: Einstellungsmöglichkeiten, Strafbefehl/Anklage, Hauptverhandlung, Rechtsmittel.
