Strafrecht in Aachen – Strafverteidigung durch Rechtsanwalt Nils Genten

Ein strafrechtlicher Vorwurf kann erhebliche Folgen haben – beruflich wie privat. Die Kanzlei Genten übernimmt die Strafverteidigung in Aachen und bundesweit – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Ziel ist eine frühzeitige, strukturierte Verteidigung und die Wahrung sämtlicher Beschuldigtenrechte.

Wann ist anwaltliche Hilfe besonders wichtig?

  • Vorladung durch Polizei/Staatsanwaltschaft (als Beschuldigter)
  • Durchsuchung, Beschlagnahme, Untersuchungshaft (Notfallkontakt 24/7)
  • Anhörung, Strafbefehl, Anklage, Termin zur Hauptverhandlung
  • Verfahren mit beruflichen Auswirkungen (z. B. Beamte, Approbation, Gewerberecht)

Leistungen im Strafrecht

Die Kanzlei berät und vertritt insbesondere in folgenden Bereichen des Strafrechts:

  • Allgemeines Strafrecht (z. B. Mord/Totschlag, Körperverletzung, Diebstahl/Betrug, Nötigung)
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht und strafrechtliche Verfahren mit Unternehmensbezug
  • Verkehrsstrafrecht (z. B. Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht)
  • Jugendstrafrecht

Vorgehen im Rahmen der Strafverteidigung

  1. Erstprüfung und Sofortmaßnahmen: Einordnung des Vorwurfs, Hinweise zum Verhalten, Sicherung relevanter Informationen.
  2. Akteneinsicht und Strategie: Beantragung/Auswertung der Akte, Analyse der Beweislage, Festlegung der Verteidigungslinie.
  3. Verfahrensführung: Schriftsätze, Termine, Kommunikation mit Ermittlungsbehörden/Gericht, Verhandlungen.
  4. Abschluss/Weiteres Vorgehen: Einstellungsmöglichkeiten, Strafbefehl/Anklage, Hauptverhandlung, Rechtsmittel.