Bußgeldbescheid erhalten? Erst prüfen, dann zahlen.
Geschwindigkeit, Abstand, Handy am Steuer, rote Ampel: Bußgeldbescheide kommen maschinell - fehlerfrei sind sie deshalb noch lange nicht. Wer einfach zahlt, akzeptiert auch Punkte und Fahrverbot gleich mit.
Mit Rechtsschutzversicherung: für Sie in der Regel kostenlos
Das Wichtigste vorweg: Verfügen Sie über eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten der Verteidigung im Bußgeldverfahren in aller Regel vollständig - bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Sie tragen dann kein Kostenrisiko. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung übernehme ich für Sie, bevor Kosten entstehen.
Nur zwei Wochen Zeit
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen - danach wird er rechtskräftig, samt Punkten und Fahrverbot. Melden Sie sich deshalb sofort, wenn der Bescheid im Briefkasten liegt. Den fristwahrenden Einspruch lege ich kurzfristig ein.
Was sich prüfen lässt
Messverfahren und Messprotokoll, Eichung und Aufstellung des Geräts, die Fahreridentifizierung anhand des Blitzerfotos, Verjährung und die Frage, ob ein Fahrverbot durch eine erhöhte Geldbuße abgewendet werden kann - etwa wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind. Gerade beim drohenden Fahrverbot lohnt die Verteidigung fast immer.
Bußgeldbescheid im Briefkasten?
Die Zwei-Wochen-Frist läuft. Kostenfreie Ersteinschätzung - mit Rechtsschutz in der Regel ohne jedes Kostenrisiko.