Klare Kosten. Keine Überraschungen.
Die Sorge vor unkalkulierbaren Anwaltskosten hält viele davon ab, sich früh verteidigen zu lassen - und genau das wird teuer. Deshalb gilt bei mir: Sie wissen vor der Mandatierung, was auf Sie zukommt.
Gesetzliche Gebühren oder Vergütungsvereinbarung
Abgerechnet wird entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder auf Grundlage einer transparenten Vergütungsvereinbarung - je nachdem, was zu Ihrem Verfahren passt. In beiden Fällen erhalten Sie vorab eine klare Auskunft über die zu erwartenden Kosten. Versteckte Positionen gibt es nicht.
Verkehrsunfall: die Gegenseite zahlt
Bei der Regulierung eines unverschuldeten Verkehrsunfalls trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten als Teil Ihres Schadens. Für Sie ist die Beauftragung bei klarer Haftungslage kostenfrei.
Rechtsschutzversicherung und Pflichtverteidigung
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kläre ich die Deckung für Sie ab. In den gesetzlich vorgesehenen Fällen der notwendigen Verteidigung komme ich auch als Pflichtverteidiger in Betracht - sprechen Sie mich darauf an.
So läuft die Kostenklärung ab
Am Anfang steht immer die kostenfreie Ersteinschätzung: Sie schildern Ihren Fall, ich sage Ihnen, was zu tun ist - und was es kostet. Erst wenn Sie auf dieser Grundlage beauftragen, entstehen Gebühren. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, hole ich vor Tätigkeitsbeginn die Deckungszusage ein; beim unverschuldeten Verkehrsunfall rechne ich direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie geraten also nie unbemerkt in Kosten.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Schildern Sie Ihren Fall - Sie erfahren vorab, was die Verteidigung kostet.