Gewaltdelikte - vom Vorwurf der Körperverletzung bis zum Raub
Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Raub: Gewaltvorwürfe entstehen oft aus unübersichtlichen Situationen - einem Streit, einer Notwehrlage, widersprüchlichen Zeugenaussagen. Die Verteidigung bringt Ordnung in das Geschehen.
Der Sachverhalt ist selten so klar, wie er scheint
Wer hat angefangen? Lag Notwehr vor? Decken sich die Zeugenaussagen mit den Verletzungen? In Gewaltverfahren entscheidet die genaue Rekonstruktion des Geschehens - und die kritische Prüfung jeder einzelnen Aussage. Zwischen einfacher und gefährlicher Körperverletzung, zwischen Geld- und Freiheitsstrafe liegen oft nur Nuancen des Sachverhalts.
Ansatzpunkte der Verteidigung
Notwehr und Nothilfe, Einwilligung bei wechselseitigen Auseinandersetzungen, die Qualifikationen des § 224 StGB, Schmerzensgeld- und Adhäsionsfragen sowie die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs, der sich erheblich strafmildernd auswirken kann - all das prüfe ich anhand der Akte, bevor irgendetwas erklärt wird.
Häusliche Gewalt und Gewaltschutzverfahren
Ein besonders sensibler Bereich sind Vorwürfe im häuslichen Umfeld: Hier laufen neben dem Strafverfahren oft eine polizeirechtliche Wohnungsverweisung sowie zivilrechtliche Kontakt- und Näherungsverbote nach dem Gewaltschutzgesetz - und nicht selten ein Sorge- oder Umgangsverfahren gleich mit. Diese Verfahren beeinflussen sich gegenseitig; jede Äußerung im einen kann im anderen verwendet werden. Ich behalte alle Schauplätze gemeinsam im Blick und stimme die Verteidigungslinie darauf ab.
Vorwurf einer Körperverletzung?
Keine Angaben bei der Polizei - erst die Akte, dann die Strategie.