Sexualstrafrecht - Verteidigung, wenn viel mehr als die Strafe droht
Kein Vorwurf trifft Beschuldigte härter: Schon das Ermittlungsverfahren gefährdet Familie, Beruf und Ansehen - unabhängig davon, ob am Vorwurf etwas dran ist. Diese Verfahren verlangen eine besonders sorgfältige und diskrete Verteidigung.
Aussage gegen Aussage
Viele Verfahren im Sexualstrafrecht beruhen allein auf der Aussage einer einzigen Person. Die Rechtsprechung stellt an die Beweiswürdigung in solchen Konstellationen besondere Anforderungen - die Aussage muss auf ihre Entstehung, Konstanz und Motivlage hin geprüft werden. Genau hier setzt die Verteidigung an, wenn nötig mit aussagepsychologischer Expertise.
Diskretion von der ersten Minute
Oberstes Ziel ist häufig, das Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden - durch eine Einstellung im Ermittlungsverfahren. Dafür gilt mehr als irgendwo sonst: keine Angaben ohne vollständige Akteneinsicht, keine „klärenden Gespräche“ mit der Gegenseite, keine Nachrichten, die später gegen Sie verwendet werden können.
Was ich für Sie tue
Ich prüfe die Belastungsaussage und die Ermittlungsführung, schirme Sie gegenüber Behörden und Umfeld ab und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die neben dem Strafverfahren auch die Folgen im Blick behält - vom Arbeitsplatz bis zum Umgangsrecht.
Vorwurf im Raum?
Sprechen Sie mit niemandem über den Vorwurf - sprechen Sie mit Ihrem Verteidiger. Streng vertraulich.