! Wichtig ! Tätigen Sie keine Aussagen gegenüber Staatsanwaltschaft oder Polizei! Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch: 0177 460 0886 (24/7)
FAQ

Häufige Fragen zur Strafverteidigung

Kurze Antworten auf die Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an - die Ersteinschätzung ist kostenfrei.

Muss ich zu einer polizeilichen Vernehmung erscheinen?

Als Beschuldigter in der Regel: nein. Einer Vorladung der Polizei müssen Sie nur dann folgen, wenn die Staatsanwaltschaft die Vernehmung veranlasst hat (§ 163a Abs. 3 StPO) - Angaben zur Sache müssen Sie in keinem Fall machen. Sagen Sie den Termin ab bzw. erscheinen Sie ohne Angaben zur Sache und lassen Sie zuerst die Akte durch einen Verteidiger prüfen. Mehr dazu: Vorladung →

Was kostet ein Strafverteidiger?

Das hängt vom Verfahren ab. Sie erhalten vor der Mandatierung eine klare Auskunft über die Kosten - entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder als transparente Vergütungsvereinbarung. Keine versteckten Positionen. Mehr dazu: Honorar →

Was tue ich bei einer Hausdurchsuchung?

Bleiben Sie ruhig, lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen, widersprechen Sie der Durchsuchung (ohne Widerstand zu leisten), unterschreiben Sie nichts und machen Sie keine Angaben. Rufen Sie an - wenn möglich noch während der Maßnahme. Mehr dazu: Hausdurchsuchung →

Zahlt die Versicherung nach einem Unfall wirklich meinen Anwalt?

Ja - wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, gehören die Kosten Ihres Anwalts zum ersatzfähigen Schaden und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Für Sie entsteht bei klarer Haftungslage kein Kostenrisiko. Mehr dazu: Unfallregulierung →

Warum sollte ich schweigen, wenn ich unschuldig bin?

Weil Sie die Akte nicht kennen. Auch wahre, gut gemeinte Angaben können Sie in Widersprüche verwickeln oder Ermittlungsansätze liefern. Ihr vollständiges Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden - eine unbedachte Aussage schon. Erst die Akte, dann die Entscheidung, ob und was erklärt wird. Mehr dazu: Vorladung →

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Im Strafrecht kommt es auf den Vorwurf und die Police an - bei Vorsatzdelikten besteht oft kein oder nur vorläufiger Schutz, in Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren dagegen häufig voller Schutz. Ich kläre die Deckung für Sie ab.

Wie schnell können Sie tätig werden?

In Notfällen - Festnahme, Durchsuchung - sofort: Rufen Sie die 0177 460 0886 an, sie ist rund um die Uhr erreichbar. In allen anderen Fällen erhalten Sie kurzfristig eine Rückmeldung, in der Regel noch am selben Werktag.

Ihre Frage war nicht dabei?

Kostenfreie Ersteinschätzung - telefonisch oder über das Kontaktformular.

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Kontakt

Gehen wir es an.

In eilbedürftigen Situationen - Vorladung, Durchsuchung, Festnahme - rufen Sie am besten sofort an. Für alles andere reicht eine kurze Nachricht; ich melde mich zeitnah zurück.

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