Wirtschaftsstrafrecht - Verteidigung für Unternehmer und Entscheider
Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung, Untreue, Subventions- oder Abrechnungsbetrug: Wirtschaftsstrafverfahren treffen Menschen, die nie mit der Strafjustiz gerechnet haben - und sie treffen immer auch das Unternehmen.
Komplexe Sachverhalte, lange Verfahren
Wirtschaftsstrafverfahren leben von Zahlen, Verträgen und E-Mail-Verläufen - und dauern oft Jahre. Wer hier früh strukturiert, verschafft sich Vorteile: Ich arbeite die Sachverhalte auf, koordiniere mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und verteidige gegenüber Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Zoll.
Prävention und interne Untersuchungen
Aus meiner Tätigkeit im Corporate- und Wirtschaftsstrafrecht in Großkanzleien berate ich auch präventiv: Compliance-Strukturen, Verhalten bei Durchsuchungen im Unternehmen, interne Untersuchungen bei Verdachtsfällen - bevor aus einem Verdacht ein Verfahren wird.
Steuerstrafrecht und Selbstanzeige
Ein eigenes Feld ist das Steuerstrafrecht: Vorwürfe der Steuerhinterziehung entstehen oft aus Betriebsprüfungen, Kontrollmitteilungen oder Datenankäufen - und eskalieren schnell zur Durchsuchung. Wer früh handelt, hat Optionen: von der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO), die fehlerfrei und vollständig sein muss, bis zur Verteidigung gegen überzogene Schätzungen der Finanzverwaltung. Hier arbeite ich eng mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Ermittlungsverfahren oder Durchsuchung im Unternehmen?
Diskrete Beratung für Unternehmer, Geschäftsführer und leitende Angestellte.