Trunkenheitsfahrt: MPU vermeiden, Sperrfrist verkürzen
Nach einer Trunkenheitsfahrt laufen zwei Verfahren, die viele Betroffene verwechseln: das Strafverfahren vor dem Gericht und das Fahrerlaubnisverfahren bei der Behörde. Wer nur an die Strafe denkt, übersieht das eigentliche Problem - denn über die MPU entscheidet nicht das Gericht.
Strafe und Führerschein sind zwei Baustellen
Das Strafgericht verhängt die Strafe und entzieht in der Regel die Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist (§ 69 StGB), vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Ob Sie danach den Führerschein einfach neu beantragen können oder erst eine medizinisch-psychologische Untersuchung bestehen müssen, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde nach der Fahrerlaubnis-Verordnung - unabhängig vom Strafurteil. Ab 1,6 Promille ist die MPU der Regelfall, und je nach Umständen kann sie auch darunter angeordnet werden.
Warum die ersten Wochen zählen
Der größte Fehler ist Abwarten. Zwischen Tat und Neuerteilung vergehen viele Monate - Zeit, die Sie nutzen können: Ein früh begonnener, lückenloser Abstinenznachweis oder ein kontrolliertes Trinkverhalten, dokumentiert nach den gängigen Standards, und eine verkehrspsychologische oder verkehrstherapeutische Maßnahme verbessern Ihre Position an beiden Fronten. Gegenüber dem Gericht können solche Schritte die Sperrfrist verkürzen (§ 69a Abs. 7 StGB), gegenüber der Behörde und in einer späteren MPU sind sie oft der entscheidende Baustein - und in geeigneten Fällen lässt sich die MPU-Anordnung so perspektivisch ganz vermeiden.
So gehe ich vor
Ich prüfe zunächst das Strafverfahren selbst: die Verwertbarkeit der Blutprobe, die Fahruntüchtigkeit im konkreten Fall, die Möglichkeit einer Einstellung oder der Beschränkung auf ein Fahrverbot. Parallel stimme ich mit Ihnen den Fahrplan für die Fahrerlaubnis ab - ich arbeite dafür eng mit erfahrenen Verkehrstherapeuten zusammen und sage Ihnen ehrlich, welcher Aufwand sich in Ihrem Fall lohnt und welcher nicht.
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