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Arbeitsrecht

Abfindung - wann es sie gibt und wie viel drin ist

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen. Trotzdem endet ein großer Teil der Kündigungsschutzverfahren mit einer. Entscheidend ist die Verhandlungsposition, und die beste ist eine fristgerecht erhobene Klage.

Rechtsschutzversichert? Dann ist meine Vertretung für Sie meistens kostenfrei - bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung übernehme ich.

Wann haben Sie einen Anspruch?

Einen Anspruch auf eine Abfindung haben Sie nur in bestimmten Fällen:

Betriebsbedingte Kündigung mit Hinweis. Kündigt der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen und weist er im Kündigungsschreiben darauf hin, dass Sie bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine Abfindung beanspruchen können, erhalten Sie 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr, wenn Sie nicht klagen (§ 1a KSchG).
Sozialplan. Bei größeren Umstrukturierungen in Betrieben mit Betriebsrat sieht ein Sozialplan häufig Abfindungen vor.
Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag. Manchmal ist eine Abfindung dort geregelt.
Auflösung durch das Gericht. Ist die Kündigung unwirksam, Ihnen die Rückkehr aber nicht zuzumuten, kann das Gericht das Arbeitsverhältnis auf Antrag auflösen und eine Abfindung festsetzen: bis zu zwölf Monatsverdienste, ab 50 Jahren und 15 Jahren Betriebszugehörigkeit bis zu fünfzehn, ab 55 Jahren und 20 Jahren bis zu achtzehn (§§ 9, 10 KSchG).

In allen anderen Fällen ist die Abfindung Verhandlungssache. Gezahlt wird sie, weil der Arbeitgeber das Risiko scheut, den Prozess zu verlieren und monatelang Lohn nachzahlen zu müssen.

Wie hoch ist eine Abfindung üblicherweise?

Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, angelehnt an § 1a KSchG. Das ist ein Ausgangspunkt, keine Regel. Je nach Fall liegt das Ergebnis darunter oder deutlich darüber.

Den Ausschlag geben vor allem: wie gut die Klage steht, ob besonderer Kündigungsschutz besteht, wie lange das Verfahren noch dauern würde, Ihr Alter und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und wie dringend der Arbeitgeber eine schnelle Lösung braucht.

Abfindung grob überschlagen

Orientierungswert: -

Kein Anspruch und keine Zusage - was in Ihrem Fall erreichbar ist, sage ich Ihnen nach Prüfung der Unterlagen.

Abfindung und Steuern

Eine Abfindung ist steuerpflichtig. Fließt sie in einem Jahr zu, kann die sogenannte Fünftelregelung die Steuerlast mildern (§ 34 EStG). Der Arbeitgeber berücksichtigt sie inzwischen nicht mehr beim Lohnsteuerabzug; die Entlastung gibt es über die Einkommensteuererklärung. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf eine echte Abfindung in der Regel nicht an. Deshalb verhandle ich auch über den Zeitpunkt der Auszahlung. Für die steuerliche Gestaltung im Einzelfall ist Ihr Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

Abfindung und Arbeitslosengeld

Die Abfindung wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Zwei Punkte müssen aber stimmen:

Kündigungsfrist einhalten. Endet das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung früher, als es bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber geendet hätte, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich bis zu dem Tag, an dem die Frist abgelaufen wäre (§ 158 SGB III).
Keine Sperrzeit riskieren. Wer eine Kündigung hinnimmt und eine Abfindung annimmt, bekommt nach den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit keine Sperrzeit. Auch ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht ist für sich genommen unschädlich. Anders kann es beim Aufhebungsvertrag sein.

Mehr zum Aufhebungsvertrag →

So verhandle ich

Ich vertrete auch Arbeitgeber und weiß, wie dort gerechnet wird: Was kostet ein verlorener Prozess, was eine schnelle Einigung? Mit dieser Rechnung gehe ich in die Verhandlung. Dabei geht es nicht nur um die Höhe der Abfindung, sondern um das Gesamtpaket: bezahlte Freistellung, Beendigungsdatum, Resturlaub, Bonus, ein gutes Arbeitszeugnis und gegebenenfalls eine Sprinterklausel, mit der Sie bei einem neuen Job früher gehen können und dafür zusätzliches Geld bekommen.

Eine Zusage über die Höhe kann seriös niemand vorab geben. Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen sage ich Ihnen, was realistisch ist. Mit Rechtsschutzversicherung ist meine Vertretung dabei meistens kostenfrei - bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ist eine Abfindung steuerfrei?

Nein. Sie ist steuerpflichtig, kann aber über die Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. Sozialversicherungsbeiträge fallen in der Regel nicht an.

Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Nein. Der Anspruch kann aber ruhen, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist endet.

Bekomme ich auch im Kleinbetrieb eine Abfindung?

Möglich ist das, die Verhandlungsposition ist aber schwächer, weil das Kündigungsschutzgesetz dort meist nicht gilt. Ansatzpunkte sind dann Formfehler oder besonderer Kündigungsschutz.

Kontakt

Gehen wir es an.

In eilbedürftigen Situationen - Vorladung, Durchsuchung, Festnahme - rufen Sie am besten sofort an. Für alles andere reicht eine kurze Nachricht; ich melde mich zeitnah zurück.

KanzleiKanzlei Genten · Rechtsanwalt Nils Genten
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