Abfindung - wann es sie gibt und wie viel drin ist
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen. Trotzdem endet ein großer Teil der Kündigungsschutzverfahren mit einer. Entscheidend ist die Verhandlungsposition, und die beste ist eine fristgerecht erhobene Klage.
Rechtsschutzversichert? Dann ist meine Vertretung für Sie meistens kostenfrei - bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung übernehme ich.
Wann haben Sie einen Anspruch?
Einen Anspruch auf eine Abfindung haben Sie nur in bestimmten Fällen:
In allen anderen Fällen ist die Abfindung Verhandlungssache. Gezahlt wird sie, weil der Arbeitgeber das Risiko scheut, den Prozess zu verlieren und monatelang Lohn nachzahlen zu müssen.
Wie hoch ist eine Abfindung üblicherweise?
Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, angelehnt an § 1a KSchG. Das ist ein Ausgangspunkt, keine Regel. Je nach Fall liegt das Ergebnis darunter oder deutlich darüber.
Den Ausschlag geben vor allem: wie gut die Klage steht, ob besonderer Kündigungsschutz besteht, wie lange das Verfahren noch dauern würde, Ihr Alter und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und wie dringend der Arbeitgeber eine schnelle Lösung braucht.
Abfindung und Steuern
Eine Abfindung ist steuerpflichtig. Fließt sie in einem Jahr zu, kann die sogenannte Fünftelregelung die Steuerlast mildern (§ 34 EStG). Der Arbeitgeber berücksichtigt sie inzwischen nicht mehr beim Lohnsteuerabzug; die Entlastung gibt es über die Einkommensteuererklärung. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf eine echte Abfindung in der Regel nicht an. Deshalb verhandle ich auch über den Zeitpunkt der Auszahlung. Für die steuerliche Gestaltung im Einzelfall ist Ihr Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Abfindung und Arbeitslosengeld
Die Abfindung wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Zwei Punkte müssen aber stimmen:
So verhandle ich
Ich vertrete auch Arbeitgeber und weiß, wie dort gerechnet wird: Was kostet ein verlorener Prozess, was eine schnelle Einigung? Mit dieser Rechnung gehe ich in die Verhandlung. Dabei geht es nicht nur um die Höhe der Abfindung, sondern um das Gesamtpaket: bezahlte Freistellung, Beendigungsdatum, Resturlaub, Bonus, ein gutes Arbeitszeugnis und gegebenenfalls eine Sprinterklausel, mit der Sie bei einem neuen Job früher gehen können und dafür zusätzliches Geld bekommen.
Eine Zusage über die Höhe kann seriös niemand vorab geben. Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen sage ich Ihnen, was realistisch ist. Mit Rechtsschutzversicherung ist meine Vertretung dabei meistens kostenfrei - bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung.
Abfindung prüfen lassen
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Kurz beantwortet.
Ist eine Abfindung steuerfrei?
Nein. Sie ist steuerpflichtig, kann aber über die Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. Sozialversicherungsbeiträge fallen in der Regel nicht an.
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Nein. Der Anspruch kann aber ruhen, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist endet.
Bekomme ich auch im Kleinbetrieb eine Abfindung?
Möglich ist das, die Verhandlungsposition ist aber schwächer, weil das Kündigungsschutzgesetz dort meist nicht gilt. Ansatzpunkte sind dann Formfehler oder besonderer Kündigungsschutz.