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Ratgeber · Honorar

Was kostet ein Strafverteidiger wirklich?

Kaum eine Frage hält Menschen so zuverlässig davon ab, sich früh verteidigen zu lassen, wie die Kostenfrage - und kaum eine wird so selten klar beantwortet. Hier das System, verständlich erklärt.

Die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht für die Strafverteidigung Rahmengebühren vor, die sich nach den Verfahrensabschnitten aufbauen: eine Grundgebühr für die Einarbeitung, Verfahrensgebühren für das Ermittlungs- und das gerichtliche Verfahren sowie Terminsgebühren für Hauptverhandlungstage. Innerhalb des Rahmens richtet sich die Höhe nach Umfang und Schwierigkeit der Sache. Für ein durchschnittliches Ermittlungsverfahren ohne Hauptverhandlung liegt die gesetzliche Vergütung damit meist im mittleren dreistelligen bis unteren vierstelligen Bereich - eine seriöse Zahl für Ihren konkreten Fall nenne ich Ihnen vor der Mandatierung.

Die Vergütungsvereinbarung

In umfangreicheren Verfahren wird häufig eine Vergütungsvereinbarung geschlossen - ein festes Pauschalhonorar oder ein Stundensatz. Das ist keine Abzocke, sondern schafft Planbarkeit auf beiden Seiten: Sie wissen von Anfang an, was die Verteidigung kostet, und der Verteidiger kann den Aufwand betreiben, den der Fall verlangt. Ein Erfolgshonorar ist - von engen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen - unzulässig: Qualität der Verteidigung und Bezahlung müssen unabhängig vom Ausgang sein.

Pflichtverteidigung und Rechtsschutz

In Fällen notwendiger Verteidigung - etwa bei drohender Freiheitsstrafe von erheblichem Gewicht, Untersuchungshaft oder schwerem Vorwurf - bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger; dessen Gebühren zahlt zunächst die Staatskasse, bei einer Verurteilung können sie allerdings zurückgefordert werden. Wichtig: Sie dürfen den Pflichtverteidiger selbst vorschlagen - nutzen Sie das, statt sich einen unbekannten Verteidiger beiordnen zu lassen. Rechtsschutzversicherungen zahlen im Strafrecht je nach Police vor allem bei Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren; die Deckungsanfrage übernehme ich.

Das Wichtigste zum Schluss

Sparen Sie nicht an der falschen Stelle: Eine Geldstrafe, ein Eintrag oder ein verlorener Führerschein kosten fast immer mehr als eine frühe, gute Verteidigung. Und die erste Einschätzung kostet bei mir grundsätzlich nichts.

Stand: September 2026 · Rechtsanwalt Nils Genten, Aachen

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