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Strafrecht · Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht - damit ein Fehler nicht das Leben bestimmt

Für Jugendliche (14-17) und Heranwachsende (18-20) gilt ein eigenes Recht mit eigenem Ziel: Erziehung statt Strafe. Richtig verteidigt, lässt sich hier vieles erreichen - falsch angegangen, kann ein Jugendverfahren Ausbildung und Zukunft belasten.

Andere Regeln, andere Chancen

Im Jugendstrafrecht stehen Weisungen, Auflagen und erzieherische Maßnahmen im Vordergrund; Jugendstrafe ist die Ausnahme. Ob Jugendrecht auch auf Heranwachsende angewendet wird, ist oft die entscheidende Weiche des Verfahrens - hier setzt die Verteidigung an. Viele Verfahren lassen sich über den Diversionsweg beenden: ohne Hauptverhandlung und ohne Eintrag ins Führungszeugnis.

Auch für die Eltern da

Ein Ermittlungsverfahren gegen das eigene Kind verunsichert die ganze Familie. Ich erkläre jeden Schritt verständlich, begleite zu Terminen und sorge dafür, dass aus einem Fehler kein dauerhafter Makel wird.

Was Eltern jetzt tun sollten

Bewahren Sie Ruhe und sorgen Sie vor allem dafür, dass Ihr Kind keine Angaben macht - auch nicht „um die Sache schnell zu klären“. Gehen Sie ohne Verteidiger zu keiner Vernehmung, unterschreiben Sie nichts und reden Sie mit niemandem außerhalb der Familie über den Vorwurf. Rufen Sie stattdessen an: In einem kurzen Gespräch kläre ich mit Ihnen, was dem Kind konkret droht, ob die Jugendgerichtshilfe eingeschaltet wird und wie wir das Verfahren möglichst folgenlos beenden.

Post von der Polizei - für Ihr Kind?

Rufen Sie an, bevor Ihr Kind irgendwo aussagt. Kostenfreie Ersteinschätzung.

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Kontakt

Gehen wir es an.

In eilbedürftigen Situationen - Vorladung, Durchsuchung, Festnahme - rufen Sie am besten sofort an. Für alles andere reicht eine kurze Nachricht; ich melde mich zeitnah zurück.

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