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Strafrecht · Strafbefehl

Strafbefehl erhalten - zwei Wochen, die zählen

Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung ohne Gerichtsverhandlung. Wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, wird er rechtskräftig - mit denselben Folgen wie ein Urteil.

Was auf dem Spiel steht

Neben der Geldstrafe kann ein Strafbefehl ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis enthalten, und bei mehr als 90 Tagessätzen erscheint die Verurteilung im Führungszeugnis - Sie gelten dann landläufig als vorbestraft. Auch die Tagessatzhöhe ist oft falsch berechnet, weil die Staatsanwaltschaft Ihr Einkommen nur schätzt.

Der Einspruch - ganz oder gezielt

Der Einspruch kann auf einzelne Punkte beschränkt werden, etwa auf die Tagessatzhöhe oder die Rechtsfolgen. So lässt sich häufig ein besseres Ergebnis erreichen, ohne dass es zu einer vollständigen Hauptverhandlung kommt. Ob ein vollständiger Einspruch, ein beschränkter Einspruch oder die Hinnahme des Strafbefehls sinnvoll ist, lässt sich erst nach Akteneinsicht seriös beurteilen - genau das prüfe ich für Sie.

Frist verpasst?

Auch dann lohnt ein Anruf: In bestimmten Konstellationen kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht, etwa wenn die Zustellung fehlerhaft war.

Die Frist läuft bereits.

Schicken Sie mir den Strafbefehl - ich prüfe ihn kurzfristig und lege fristwahrend Einspruch ein.

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Kontakt

Gehen wir es an.

In eilbedürftigen Situationen - Vorladung, Durchsuchung, Festnahme - rufen Sie am besten sofort an. Für alles andere reicht eine kurze Nachricht; ich melde mich zeitnah zurück.

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