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Strafrecht · Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht - wenn der Führerschein auf dem Spiel steht

Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis: Verkehrsstrafsachen bedrohen das, worauf viele Menschen beruflich und privat angewiesen sind - die Fahrerlaubnis. Hier lohnt sich Verteidigung fast immer.

Trunkenheit im Verkehr (§§ 316, 315c StGB)

Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit; schon ab 0,3 Promille kann eine Strafbarkeit vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen. Neben der Strafe droht die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB mit Sperrfrist - und je nach Fallgestaltung eine MPU. Ansatzpunkte für die Verteidigung gibt es viele: von der Messung und der Verwertbarkeit der Blutprobe über die Fahruntüchtigkeit im konkreten Fall bis zur Verkürzung der Sperrfrist.

Entscheidend ist, dass Sie sich frühzeitig melden. Gerade bei der Trunkenheitsfahrt lässt sich in den ersten Wochen am meisten bewegen: Ich arbeite eng mit Verkehrstherapeuten zusammen - wer früh die richtigen Schritte einleitet (etwa eine verkehrstherapeutische Maßnahme oder ein Abstinenzprogramm), verbessert seine Position gegenüber Gericht und Fahrerlaubnisbehörde erheblich und erlangt die Fahrerlaubnis so schnell wie möglich zurück. In geeigneten Fällen lässt sich perspektivisch sogar die Anordnung einer MPU vermeiden.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)

Der Vorwurf der „Unfallflucht“ trifft oft Menschen, die den Anstoß gar nicht bemerkt haben. Ob Vorsatz nachweisbar ist, ob der Schaden die maßgeblichen Grenzen erreicht und ob die Fahrerlaubnis wirklich in Gefahr ist - das sind genau die Fragen, an denen die Verteidigung ansetzt.

Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis

Fahrverbot (§ 44 StGB) und Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) sind zwei völlig verschiedene Dinge - mit sehr unterschiedlichen Folgen. Ziel der Verteidigung ist es, die Fahrerlaubnis zu erhalten oder die Sperrfrist so kurz wie möglich zu halten.

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