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Verkehrsrecht · Unfallregulierung

Unfallregulierung - holen Sie sich, was Ihnen zusteht

Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, hat Anspruch auf vollständigen Ersatz seines Schadens. Die gegnerische Versicherung zahlt aber erfahrungsgemäß nur das, was eingefordert wird - und kürzt, wo niemand widerspricht.

Diese Positionen stehen Ihnen zu

Reparaturkosten oder Abrechnung auf Gutachtenbasis, Wertminderung Ihres Fahrzeugs, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachterkosten, Abschleppkosten, die allgemeine Kostenpauschale und bei Verletzungen Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall. Gerade Wertminderung und Nutzungsausfall werden von Versicherern gerne „vergessen“ oder gekürzt - hier geht es schnell um vierstellige Beträge.

So läuft die Regulierung ab

Ich arbeite mit qualifizierten Kfz-Sachverständigen zusammen, die ein neutrales Schadengutachten erstellen - nicht der Gutachter der Versicherung beziffert Ihren Schaden. Die Kosten dieses Gutachtens übernimmt bei unverschuldetem Unfall ebenfalls die gegnerische Versicherung. Auf dieser Grundlage fordere ich sämtliche Positionen bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung an, prüfe die Abrechnung und gehe gegen unberechtigte Kürzungen vor. Sie geben den Fall ab und müssen sich um nichts kümmern.

Was kostet mich das?

Bei unverschuldetem Unfall: nichts. Die Kosten Ihres Anwalts sind Teil des Schadens und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen - das ist in der Rechtsprechung anerkannt. Bei klarer Haftungslage tragen Sie kein Kostenrisiko.

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Unfall gehabt?

Melden Sie den Fall - ich übernehme die komplette Abwicklung mit der Versicherung.

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Kontakt

Gehen wir es an.

In eilbedürftigen Situationen - Vorladung, Durchsuchung, Festnahme - rufen Sie am besten sofort an. Für alles andere reicht eine kurze Nachricht; ich melde mich zeitnah zurück.

KanzleiKanzlei Genten · Rechtsanwalt Nils Genten
AdresseOppenhoffallee 3-5 · 52066 Aachen
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