Für Sachverständige und Werkstätten
Sie betreuen Unfallgeschädigte - ich sorge dafür, dass der Schaden vollständig reguliert wird: zügig, verlässlich und ohne dass Ihr Kunde sich um irgendetwas kümmern muss. So arbeiten wir zusammen.
Was Sie von der Zusammenarbeit haben
Versicherer kürzen erfahrungsgemäß dort, wo niemand widerspricht - beim Sachverständigenhonorar genauso wie bei Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Ich mache sämtliche Positionen aus dem Gutachten gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend und gehe Kürzungen konsequent nach - auch beim Gutachterhonorar, das als Teil des Schadens grundsätzlich erstattungsfähig ist; Kürzungen sind hier regelmäßig angreifbar. Für Werkstätten heißt das: schnellere Reparaturfreigaben, verlässliche Zahlungseingänge und ein Ansprechpartner, der erreichbar ist.
So einfach läuft die Fallübergabe
Sie senden mir per E-Mail das Gutachten, die unterschriebene Vollmacht und die Kontaktdaten des Geschädigten - mehr braucht es nicht. Ich bestätige die Übernahme, fordere den Schaden vollständig an und halte Sie und den Mandanten über den Stand der Regulierung auf dem Laufenden. Die passende Vollmacht finden Sie auf der Seite Formulare →
Für den Geschädigten kostenlos
Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten als Teil des Schadens - Ihr Kunde zahlt nichts und bekommt trotzdem die vollständige Regulierung statt des Kürzungsangebots der Versicherung. Das können Sie ihm guten Gewissens sagen.
Fall übergeben oder Zusammenarbeit besprechen?
Gutachten, Vollmacht und Mandantendaten an genten@kanzleigenten.de - oder rufen Sie mich direkt an.