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Strafrecht · Durchsuchung

Hausdurchsuchung - richtig verhalten, Rechte wahren

Eine Durchsuchung trifft die meisten Menschen völlig unvorbereitet - oft früh am Morgen. Was Sie in diesen Minuten tun oder sagen, kann das gesamte Verfahren prägen. Diese Regeln helfen Ihnen, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Ruhe bewahren. Leisten Sie keinen Widerstand und provozieren Sie keine Eskalation - beides schadet nur Ihnen.
Beschluss zeigen lassen. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und prüfen Sie, gegen wen er sich richtet und was gesucht wird.
Der Durchsuchung widersprechen. Erklären Sie ausdrücklich, dass Sie mit der Durchsuchung nicht einverstanden sind - ruhig und ohne Gegenwehr.
Keine Angaben, keine Unterschrift. Beantworten Sie keine Fragen zur Sache und unterschreiben Sie nichts - auch kein Einverständnis und keine „freiwillige Herausgabe“.
Sofort den Verteidiger anrufen. Verlangen Sie, Ihren Verteidiger zu kontaktieren - das darf Ihnen grundsätzlich nicht verwehrt werden. Rufen Sie an, ich bin im Notfall rund um die Uhr erreichbar.

Nach der Durchsuchung

Eine Durchsuchung bedeutet: Gegen Sie oder eine andere Person wird bereits ermittelt. Jetzt kommt es darauf an, schnell Akteneinsicht zu erhalten, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu prüfen und die Verteidigungslinie festzulegen - auch die Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände (Handys, Rechner, Unterlagen) gehört dazu.

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Kontakt

Gehen wir es an.

In eilbedürftigen Situationen - Vorladung, Durchsuchung, Festnahme - rufen Sie am besten sofort an. Für alles andere reicht eine kurze Nachricht; ich melde mich zeitnah zurück.

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