Aufhebungsvertrag - erst prüfen, dann unterschreiben
Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Das kann für beide Seiten die beste Lösung sein. Aber was einmal unterschrieben ist, lässt sich in aller Regel nicht mehr zurücknehmen.
Rechtsschutzversichert? Dann ist meine Vertretung für Sie meistens kostenfrei - bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung übernehme ich.
Was Sie vor der Unterschrift wissen sollten
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Wer sein Beschäftigungsverhältnis selbst löst, riskiert eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen, wenn er dafür keinen wichtigen Grund hat (§ 159 SGB III). Ein Aufhebungsvertrag gilt dabei immer als eigene Lösung. Während der Sperrzeit gibt es kein Arbeitslosengeld, und die Bezugsdauer verkürzt sich.
Einen wichtigen Grund erkennt die Bundesagentur für Arbeit nach ihren Weisungen unter anderem an, wenn
Bei einer höheren Abfindung kann ebenfalls ein wichtiger Grund vorliegen; dann kommt es aber darauf an, ob die angedrohte Kündigung rechtmäßig gewesen wäre. Diese Punkte müssen im Vertrag sauber abgebildet sein. Genau das prüfe ich.
Was in einen guten Aufhebungsvertrag gehört
Für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber ist der Aufhebungsvertrag oft der sicherste Weg: kein Kündigungsschutzprozess, kein Risiko von Lohnnachzahlungen, klare Verhältnisse. Damit er hält, muss er fair verhandelt und sauber formuliert sein. Ich entwerfe Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, die vor Gericht standhalten und für die Gegenseite annehmbar sind.
Aufhebungsvertrag auf dem Tisch?
Schicken Sie mir den Entwurf, bevor Sie unterschreiben. Ich melde mich zeitnah mit einer kostenfreien Ersteinschätzung.
Kurz beantwortet.
Muss ich sofort unterschreiben?
Nein. Niemand kann Sie zwingen, einen Aufhebungsvertrag sofort zu unterschreiben. Nehmen Sie den Entwurf mit und lassen Sie ihn prüfen.
Kann ich einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag rückgängig machen?
Nur ausnahmsweise, etwa wegen widerrechtlicher Drohung, arglistiger Täuschung oder wenn der Arbeitgeber gegen das Gebot fairen Verhandelns verstoßen hat. Dann muss schnell gehandelt werden.
Was ist ein Abwicklungsvertrag?
Beim Abwicklungsvertrag kündigt der Arbeitgeber, und beide Seiten regeln danach die Einzelheiten, etwa Abfindung und Zeugnis. Ist er von vornherein abgesprochen, behandelt die Agentur für Arbeit ihn wie einen Aufhebungsvertrag.