Kündigung erhalten? Die Frist für die Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen: 0177 460 0886
Ratgeber · Arbeitsrecht

KI kostet Arbeitsplätze - sind Sie abgesichert, wenn es Sie trifft?

Künstliche Intelligenz übernimmt immer mehr Aufgaben in Büro, Verwaltung und Kundenservice, und viele Unternehmen rechnen in den kommenden Jahren mit Stellenabbau. Wer dann gekündigt wird, hat oft gute Chancen, sich zu wehren, wenn er sich das Verfahren leisten kann. Darum sollten Sie sich jetzt um Rechtsschutz kümmern und nicht erst nach der Kündigung.

Was die Zahlen sagen

Nach einer Umfrage des ifo Instituts vom Juni 2025 erwarten 27,1 Prozent der deutschen Unternehmen, dass sie in den kommenden fünf Jahren wegen des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz Stellen abbauen. In der Industrie sind es 37,3 Prozent, im Handel knapp 30 Prozent. Mit zusätzlichen Stellen rechnen nur 5,2 Prozent. Wo abgebaut wird, geht es im Schnitt um rund 8 Prozent der Belegschaft.

Auch große Namen sind dabei: Die Lufthansa hat im September 2025 angekündigt, bis zum Ende des Jahrzehnts 4.000 Stellen in der Verwaltung abzubauen, und nannte als einen der Gründe den verstärkten Einsatz von KI. Über weitere Konzerne wird Ähnliches berichtet.

ifo-Präsident Clemens Fuest geht davon aus, dass es noch ein paar Jahre dauert, bis sich das messbar auf dem Arbeitsmarkt zeigt. Genau diese Zeit sollten Sie nutzen.

Kündigung wegen KI: Der Arbeitgeber muss einiges darlegen

Ersetzt ein Unternehmen Arbeitsplätze durch KI, kündigt es betriebsbedingt. Das ist möglich, aber an Voraussetzungen geknüpft: Der Arbeitsplatz muss tatsächlich wegfallen, eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Platz darf nicht möglich sein, und unter vergleichbaren Kollegen muss sozial ausgewählt werden, nach Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung (§ 1 Abs. 2 und 3 KSchG). Gibt es einen Betriebsrat, muss er angehört werden (§ 102 BetrVG). Das alles muss der Arbeitgeber im Prozess darlegen, und in der Praxis passieren dabei oft Fehler.

Ob es am Ende um den Arbeitsplatz oder um eine gute Abfindung geht: Wer nicht klagt, bekommt meist nichts. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden, sonst gilt die Kündigung als wirksam (§§ 4, 7 KSchG).

Das Kostenproblem: Auch wer gewinnt, zahlt seinen Anwalt selbst

Im Arbeitsrecht gilt eine Besonderheit: In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Ein Beispiel: Bei einem Bruttomonatsgehalt von 4.330 EUR beträgt der Streitwert einer Kündigungsschutzklage höchstens ein Vierteljahresgehalt, also knapp 13.000 EUR (§ 42 Abs. 2 GKG). Endet das Verfahren mit einem Vergleich, kommen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz rund 2.970 EUR Anwaltskosten zusammen. Ohne Rechtsschutz zahlen Sie das selbst, egal wie der Prozess ausgeht.

Mit einer Rechtsschutzversicherung, die das Arbeitsrecht umfasst, ist meine Vertretung für Sie dagegen meistens kostenfrei - bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung. Das verändert die Verhandlung: Wer kein Kostenrisiko trägt, muss das erste Abfindungsangebot nicht annehmen.

Rechtsschutz hilft nur, wenn er vorher besteht

Eine Rechtsschutzversicherung deckt keine Streitigkeiten, die schon begonnen haben. Dazu kommt eine Wartezeit: Nach Vertragsschluss beträgt sie in der Regel drei Monate, im Arbeitsrecht teils sechs Monate. Versichert sind erst Streitfälle, die danach eintreten. Wer erst abschließt, wenn die Kündigung schon droht oder auf dem Tisch liegt, ist in aller Regel zu spät.

Prüfen Sie deshalb jetzt: Haben Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung, und umfasst sie das Arbeitsrecht? Oft ist Arbeitsrechtsschutz Teil eines Pakets mit Privat- und Verkehrsrechtsschutz. Achten Sie auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Und wenn Sie die Versicherung wechseln, dann möglichst nahtlos: Viele Versicherer verzichten dann auf die Wartezeit.

Was Sie außerdem jetzt tun können

Unterlagen sammeln: Arbeitsvertrag mit Änderungen, Gehaltsabrechnungen, Zielvereinbarungen und Zeugnisse griffbereit halten.
Weiterbilden: Wer mit KI-Werkzeugen sicher umgehen kann, ist schwerer zu ersetzen und findet leichter eine neue Stelle.
Nichts vorschnell unterschreiben: Wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten, lassen Sie ihn prüfen, wegen Sperrzeit und Abfindung.
Im Ernstfall schnell handeln: Nach einer Kündigung bleiben drei Wochen für die Klage.

Niemand weiß, welche Stellen es treffen wird. Aber wer vorbereitet ist, verhandelt aus einer starken Position, über seinen Arbeitsplatz oder über eine Abfindung, die sich sehen lassen kann.

Mehr zum Aufhebungsvertrag →

Quellen: ifo Institut, Unternehmensumfrage zu KI und Beschäftigung (Juni 2025); Börsen-Zeitung vom 26.11.2025 (Lufthansa); Stiftung Warentest, test.de, zur Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung (Juni 2026).
Stand: Oktober 2026 · Rechtsanwalt Nils Genten, Aachen

Kündigung erhalten oder Stellenabbau angekündigt?

Ich prüfe kostenfrei, wie Ihre Chancen stehen und ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Kündigung prüfen lassen
Kontakt

Gehen wir es an.

In eilbedürftigen Situationen - Vorladung, Durchsuchung, Festnahme - rufen Sie am besten sofort an. Für alles andere reicht eine kurze Nachricht; ich melde mich zeitnah zurück.

KanzleiKanzlei Genten · Rechtsanwalt Nils Genten
AdresseOppenhoffallee 3-5 · 52066 Aachen
E-Mailgenten@kanzleigenten.de
TermineNach Vereinbarung · im Notfall 24/7 telefonisch